"In Deutschland gibt es derzeit rund 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Jedoch leben keineswegs alle in einem Pflegeheim. Stattdessen wohnt der überwiegende Anteil von Seniorinnen und Senioren auch im Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit weiterhin in den eigenen vier Wänden. In diesen Fällen kommt die Häusliche Pflege zum Tragen. Diese braucht allerdings bestimmte Voraussetzungen, um optimal gestaltet werden zu können."
In der Häuslichen Pflege unterscheidet man in erster Linie, wer diese Aufgabe übernimmt. Während mobile Pflegediensten eine Vielzahl dieser Pflegeleistungen abdecken, sind es allerdings die Angehörigen, welche den Hauptanteil übernehmen.
Neben Pflegediensten, die in der Regel eine stundenweise Versorgung sicherstellen und Angehörigen, wird auch die 24-Stunden-Betreuung zur Häuslichen Pflege hinzugezählt. In diesem Fall übernehmen gewerbliche Anbieter die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im privaten Umfeld.
Ein immer beliebter werdendes Modell der Häuslichen Pflege ist das Betreute Wohnen. Hier leben die Betroffenen zwar nicht in jedem Fall in der eigenen Wohnung, aber das häusliche Umfeld ist dennoch gegeben. Denn auch in den Wohnungen dieser Gemeinschaften ist das selbstbestimmte Leben im Alter möglich, sofern es die persönlichen Fähigkeiten beziehungsweise der Pflegegrad zulassen.
Bevor ein Treppenlift gekauft und eingebaut wird, muss der Antrag gestellt und genehmigt sein.
Sonst gibt es keine Förderung.
Pflegende Angehörige sind sowohl über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und es werden auch Rentenkassenbeiträge gezahlt, welche die zuständige Pflegekasse übernimmt.
Neben Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkten auch die Krankenkassen, Ämter oder Selbsthilfegruppen und Vereine im Wohnort.
Wenn ehrenamtlich tätige Pflegende ausfallen, übernimmt die Krankenkasse für eine Zeit von bis zu vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson vorher mindestens 6 Monate die Pflege übernommen hatte.
Neben Angehörigen und Pflegediensten auch Nachbarn und Freunde.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist erreichbar unter 030-34060 6602. Das Pflegetelefon des Bundesamtes für Familie ist für beratende Gespräche unter 030-20179131 oder der E-Mail info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.