Die Pflegekasse unterscheidet zwischen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse lediglich 125 € im Monat gewähren. Ab dem Pflegegrad 2 können die Kosten für beide Dienstleistungen übernommen werden. Eine Alltagsbegleitung zählt als Verhinderungspflege.
Für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen jeweils...
zur Verfügung.
Allerdings lassen sich beide Finanzierungshilfen verbinden. Es lassen sich bis zu 50% der Summe für die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umlagern, sodass jährlich 2.418 € zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für die Zuschüsse zur Verhinderungspflege ist, dass die Hauptpflegeperson den Angehörigen seit mindestens sechs Monaten pflegt und dafür Pflegegeld erhält.
Der Antrag für die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des Versicherten eingereicht. Betreuungsdienste haben die Möglichkeit, ihre Leistung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.