"Für die meisten Menschen im fortgeschrittenen Alter ist das eigene Zuhause ein wichtiger Rückzugsort. Dort, wo viele der Seniorinnen und Senioren eine lange Zeit ihres Lebens zugebracht haben, fühlen sie sich sicher und geborgen. Wenn da nicht die diversen Einschränkungen wären, die das Alter so mit sich bringt. Um die eigene Selbstbestimmung in dieser Lebensphase nicht aufgeben zu müssen, ist die Seniorenbetreuung eine beliebte Alternative zu Pflegeheim und Co."
Die Altenbetreuung bietet viele Vorteile für die älteren Damen und Herren. Aber es gibt auch einige Nachteile, die man ansprechen muss.
Auf den ersten Blick sind die Grenzen zwischen Seniorenbetreuung und Pflege fließend. Daher werden sie mitunter auch nicht als zwei verschiedene Arbeitsbereiche wahrgenommen. Tatsächlich gibt es aber deutliche Unterschiede.
Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pflegefachkräfte die medizinische Versorgung übernehmen.
Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hat sich der Beruf des Seniorenbetreuers etabliert. Gemäß § 87b SGB XI brauchen Betreuerinnen und Betreuer entsprechende Qualifikationen, um nach Anleitung durch medizinisches Fachpersonal auch den Verbandwechsel, die Medikamentenverabreichung und die Messung des Blutzuckerspiegels durchzuführen. Im Grunde sind sie jedoch eher Alltagsbegleiter. Sie begleiten Seniorinnen und Senioren sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in stationären Einrichtungen.
Seniorenbetreuer verbringen sie Zeit mit den älteren Herrschaften, leisten ihnen Gesellschaft und motivieren sie beispielsweise zu mehr Bewegung an der frischen Luft.
Zu den Aufgaben eines Alltagsbegleiters gehören unter anderem die Hilfe, Unterstützung und Begleitung bei:
Ob die Seniorenbetreuung nur stundenweise oder ganztägig angestrebt wird, richtet sich in erster Linie nach den individuellen Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren. Sofern keine explizite Pflege notwendig ist, reicht in der Regel eine stundenweise Betreuung.
Je höher der Betreuungsbedarf, umso mehr ist eine ganztägige Seniorenbetreuung sinnvoll. Bei anerkanntem Pflegegrad ist diese über das Pflegegeld oder eine aufgestockte Verhinderungspflege finanzierbar.
Die Unterschiede
Ja, die gibt es. Hier ist aber darauf zu achten, dass die Betreuung von einer Person übernommen wird, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann.
Seniorenbetreuer haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt 11,35 € in Berlin und den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern liegt dieser Mindestlohn bei 10,85 €.
Freie Träger wie die Wohlfahrtspflege, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und die Caritas bieten eine professionelle Seniorenbetreuung an. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. verfügt ebenso über ein großes Netzwerk. Schlussendlich sind mobile Pflegedienste und private Dienstleister geeignete Ansprechpartner, um fündig zu werden.
Grundsätzlich ja, doch natürlich gibt es auch hier Vertretungen, wenn die Seniorenbetreuer Urlaub haben oder krankheitsbedingt ausfallen. In der Regel ist es aber so geregelt, dass sich ein Zweier-Team die Betreuung teilt oder sich gegenseitig vertritt. Für die älteren Herrschaften ist das meist angenehmer, da sie so ein besseres Vertrauensverhältnis aufbauen können.
Selbstverständlich. Die Seniorenbetreuung ist in ihrem individuellen Leistungsspektrum modular aufgebaut. Die gewünschten Betreuungszeiten sowie die gewünschten Hilfe- und Unterstützungsleistungen können also stets auf die persönlichen Bedürfnisse von Betroffenen und Angehörigen abgestimmt werden.