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Anleitung zur Beantragung einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Ein Leitpfaden

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

heute möchte ich mit Ihnen über ein Thema sprechen, das vielleicht nicht jeden Tag auf unserer Agenda steht, aber dennoch eine wichtige Rolle im Leben vieler älterer und pflegebedürftiger Menschen spielt: der Rundfunkbeitrag. Viele von uns verbinden mit dem Rundfunkbeitrag vor allem eine monatliche Abbuchung. Doch was bedeutet dieser Beitrag eigentlich für Senioren und pflegebedürftige Menschen?

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Bedeutung des Rundfunkbeitrags für Senioren und pflegebedürftige Menschen

Für einige ist der Rundfunkbeitrag eine selbstverständliche Ausgabe, die den Zugang zu wichtigen Nachrichten, Unterhaltung und kulturellen Inhalten ermöglicht. Gerade in einem Alter, in dem man vielleicht nicht mehr so mobil ist, kann das Radio oder der Fernseher ein Fenster zur Welt sein. Es hält uns mit aktuellen Geschehnissen in Verbindung, bietet Gesprächsstoff und manchmal einfach eine willkommene Abwechslung im Alltag.

Aber was, wenn die Rente knapp ist oder die Pflegekosten steigen? Dann kann selbst dieser scheinbar kleine Beitrag eine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Und genau darum soll es in diesem Artikel gehen.

Ich erinnere mich noch gut, wie meine eigene Großmutter, die viele Jahre allein lebte, ihre Lieblingssendungen nicht missen wollte. Sie war eine begeisterte Zuschauerin von Kultursendungen und liebte es, am Sonntagmittag das Radio einzuschalten. Als ihre Gesundheit nachließ und sie pflegebedürftig wurde, haben wir als Familie zusammen überlegt, wie wir sie bei den anfallenden Kosten unterstützen können. Dabei sind wir auch auf die Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestoßen.

In den folgenden Abschnitten werde ich Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie man eine solche Befreiung beantragt, welche Unterlagen benötigt werden und auf welche Besonderheiten man achten sollte. Lassen Sie uns also gemeinsam einen genaueren Blick darauf werfen, wie wir unseren Liebsten oder uns selbst in dieser Hinsicht helfen können.

Bedeutung des Rundfunkbeitrags für Senioren und pflegebedürftige Menschen
Hätten Sie es gewusst?

Wussten Sie...

...die Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend bis zu drei Jahren möglich ist? Wenn Sie also feststellen, dass Sie schon seit längerer Zeit Anspruch auf eine Befreiung gehabt hätten, können Sie diese auch noch nachträglich geltend machen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen sogar eine Rückerstattung für die bereits gezahlten Beiträge erhalten könnten.

Wer ist von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?

Definition und rechtliche Grundlagen

In diesem Abschnitt möchte ich Sie darüber informieren, wer unter welchen Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kann. Gerade für Senioren und pflegebedürftige Personen kann dies eine bedeutende finanzielle Erleichterung darstellen.

Empfänger von Sozialleistungen:

Zunächst einmal sind Personen befreit, die bestimmte Sozialleistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und auch BAföG-Empfänger, sofern sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Besonders relevant für Senioren könnte die Grundsicherung im Alter sein.

Hilfe zur Pflege:

Ein weiterer wichtiger Befreiungsgrund ist die "Hilfe zur Pflege" nach landesgesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, lohnt es sich also, einen Blick auf die Möglichkeit einer Befreiung zu werfen.

Bewohner von Pflegeeinrichtungen:

Eine besondere Regelung gilt für Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen. Wer in einem Alten- und Pflegewohnheim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen vollstationär untergebracht ist, ist generell nicht anmeldungspflichtig für den Rundfunkbeitrag.

Behinderungsgrade:

Für Menschen mit bestimmten Behinderungsgraden kann ebenfalls eine Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise Personen, die blind oder sehbehindert sind, hörgeschädigt oder in anderer Weise schwerbehindert.

Härtefallregelungen:

Es gibt auch die Möglichkeit einer Befreiung im Härtefall. Dies trifft zu, wenn die Einkünfte die Bedarfsgrenze nur minimal überschreiten oder wenn auf bestimmte Sozialleistungen, obwohl ein Anspruch besteht, verzichtet wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Befreiung nicht automatisch erfolgt. Sie müssen einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise erbringen. Dies kann auf den ersten Blick vielleicht etwas mühsam erscheinen, aber es lohnt sich, diesen Schritt zu gehen, um finanzielle Entlastung zu erreichen.

Was ist ein Härtefall?

In Bezug auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bezeichnet der Begriff "Härtefall" eine besondere finanzielle Situation, in der eine Person trotz fehlender Anspruchsberechtigung auf übliche Sozialleistungen aufgrund ihrer spezifischen Einkommenssituation eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen kann. Hier sind einige Schlüsselfaktoren, die einen Härtefall kennzeichnen:

Geringfügige Überschreitung der Einkommensgrenze:
Wenn das Einkommen einer Person die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen nur minimal übersteigt – beispielsweise um weniger als den Betrag des monatlichen Rundfunkbeitrags –, kann dies als Härtefall gelten.
Verzicht auf Sozialleistungen:
Falls jemand Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen hat, aber darauf verzichtet, kann dies ebenfalls als Härtefall angesehen werden. In diesem Fall ist es wichtig, eine schriftliche Verzichtserklärung sowie den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde vorzulegen.
Besondere Umstände:
In einigen Fällen können auch andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die eine finanzielle Belastung darstellen und somit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen.

Ein Härtefall ist also im Grunde eine Ausnahmeregelung, die Personen, die sich in einer finanziell prekären Situation befinden, aber nicht die klassischen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, dennoch die Möglichkeit bietet, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden.

Wenn Sie glauben, dass Sie einen Härtefall darstellen, ist es empfehlenswert, sich an die zuständige Behörde oder eine Beratungsstelle zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.

Wer ist von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?
Checkliste:

Notwendige Nachweise für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Wenn Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen möchten, ist es entscheidend, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Hier ist eine Checkliste der wichtigsten Dokumente, die Sie für Ihren Antrag benötigen:
Antragsformular:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular. Dieses erhalten Sie entweder online auf der Website des Beitragsservices oder bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bescheid über Sozialleistungen:
Eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bescheids über die Gewährung von Sozialleistungen, falls zutreffend. Dazu gehören beispielsweise Bescheide über Grundsicherung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder BAföG.
Nachweis über Pflegeleistungen:
Falls Sie oder Ihre Angehörigen Pflegeleistungen erhalten, ist eine Kopie des entsprechenden Bescheids oder eine andere Bestätigung der Pflegebedürftigkeit erforderlich.
Nachweis bei Behinderung:
Bei Antragstellern mit Behinderung ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ein anderer amtlicher Nachweis über den Grad der Behinderung notwendig.
Nachweis über vollstationäre Unterbringung:
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, der in der Regel von der Einrichtung ausgestellt wird.
Härtefallnachweis:
Falls Sie einen Härtefall geltend machen möchten, benötigen Sie entsprechende Belege, die Ihre finanzielle Situation darlegen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise oder einen Ablehnungsbescheid für Sozialleistungen.
Weitere individuelle Nachweise:
Je nach Ihrer spezifischen Situation könnten zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Prüfen Sie daher genau die Anforderungen, die auf Ihrem Antragsformular aufgeführt sind.

Der Prozess der Antragstellung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

Liebe Leserinnen und Leser, nun kommen wir zu einem sehr wichtigen Teil: dem Antragsprozess für die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Ich möchte Ihnen hier eine klare und einfache Anleitung geben, damit Sie sich bestmöglich orientieren können.

1. Vorprüfung

Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass sie tatsächlich Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung habt. Überprüfen Sie, ob Sie zu den Berechtigten gehören und ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen und dort gegebenenfalls die erforderlichen Bescheinigungen oder Bescheide anfordern​​.

2. Antragsformular ausfüllen:

Das Formular zur Befreiung oder Ermäßigung finden Sie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder online auf der Website des Beitragsservice​​. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vergessen sie nicht, es zu unterschreiben.

3. Nachweise beifügen:

Geben Sie im Antrag den Grund für die Befreiung oder Ermäßigung an und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Kopien der Bescheide oder Bestätigungen sind in der Regel ausreichend.

4. Antrag versenden:

Schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den Nachweisen an die Adresse des Beitragsservice. Die Adresse lautet: ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Ich empfehle Ihnen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Eingang nachweisen zu können​​.

Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag erfolgreich zu stellen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Verbraucherzentralen und Beratungsstellen zur Verfügung.

Checkliste:

Wichtige Informationen & Tipps:

Mehrpersonenhaushalte und WGs: 
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung und nicht mehr pro Person erhoben. In Mehrpersonenhaushalten oder WGs muss daher nur eine Person den Beitrag zahlen, die anderen sind automatisch befreit​​.
Studenten: 
Für Studenten, die BAföG oder eine andere amtliche Ausbildungsförderung erhalten, besteht die Möglichkeit einer Befreiung. Andere Studenten und Auszubildende sind generell nicht befreit, können aber von der Härtefallregelung profitieren, wenn ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze nur geringfügig überschreiten​​.
Online-Formular:
Sie können den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung auch bequem online ausfüllen und ausdrucken. Besucht dazu die Website des Beitragsservice und folgt den Anweisungen​​.
Zum Dokument

Besonderheiten für Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Erklärung der Regelungen für vollstationäre Pflege

Für Bewohner von Pflegeeinrichtungen gibt es spezielle Regelungen bezüglich des Rundfunkbeitrags. Personen, die vollstationär in einem Alten- und Pflegewohnheim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnen, sind nicht anmeldungspflichtig für den Rundfunkbeitrag. Dies gilt für:

Zimmer mit vollstationärer Pflege in Pflegewohnheimen, die für vollstationäre Pflege laut Versorgungsvertrag zugelassen sind (§ 72 Sozialgesetzbuch XI).
Zimmer in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen im Sinne des SGB XII erbringen und dazu eine Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe geschlossen haben​​.

Durch die Neugestaltung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 ergeben sich für diese Personengruppe keine Änderungen: Es besteht weiterhin keine Anmeldepflicht, weshalb auch kein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht notwendig ist.

Anmeldepflicht und Abmeldeverfahren

Bewohner einer Pflegeeinrichtung, die ihre bisherige Wohnung auflösen, können sich einfach vom Rundfunkbeitrag abmelden. Hierfür wird das Formular "Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung" verwendet. Wichtig ist, dass die Angaben im Formular von der Pflegeeinrichtung bestätigt werden. Für die Abmeldung ist die Beitragsnummer erforderlich​​.

Besonderheiten für Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Tipp für Angehörige und Betreuer

Angehörige oder Betreuer von Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben, können ebenfalls die Abmeldung für diese vornehmen. Es ist sinnvoll, dies zeitnah nach dem Umzug in die Pflegeeinrichtung zu erledigen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Voraussetzungen für eine Ermäßigung

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist eine wichtige Erleichterung für bestimmte Personengruppen. Die Gründe für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind gesetzlich festgelegt und lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien einteilen: gesundheitliche und soziale Gründe. Zu den Personengruppen, die einen Anspruch auf Ermäßigung haben, gehören:

Personen mit Behinderung: 
Personen, die blind oder sehbehindert sind mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60, hörgeschädigt, gehörlos oder in ihrer Verständigungsfähigkeit stark eingeschränkt sind, können eine Ermäßigung beantragen. Der Nachweis erfolgt über den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF"​​.
Besondere soziale Umstände:
In bestimmten sozialen Situationen, beispielsweise bei Empfang von Sozialleistungen, kann ebenfalls eine Ermäßigung des Beitrags in Betracht kommen.

Unterschiede zwischen Befreiung und Ermäßigung

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und die Ermäßigung des Beitrags sind zwei unterschiedliche Konzepte:

Befreiung

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bedeutet, dass keine Beitragszahlungen zu leisten sind. Sie kommt für Personen in Frage, die bestimmte Sozialleistungen erhalten oder in bestimmten Wohnformen wie Pflegeheimen leben​​.

Ermäßigung

Die Ermäßigung hingegen reduziert den zu zahlenden Beitrag auf einen niedrigeren Betrag. Der ermäßigte Beitrag beträgt derzeit 6,12 Euro monatlich. Sie ist vorgesehen für Personen mit bestimmten Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen​​.

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags stellt für Menschen mit bestimmten Behinderungen oder in speziellen sozialen Situationen eine wichtige finanzielle Erleichterung dar. Im Unterschied zur vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird bei einer Ermäßigung der Beitrag auf einen geringeren Betrag reduziert. Es ist wichtig, sich über die Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren, um diese Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Wussten Sie ?

Weiterführende Hinweise

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen und der Anzahl der Rundfunkgeräte​​.
Bei einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird dieser auf ein Drittel des regulären Beitrags reduziert, was derzeit 6,12 Euro entspricht​​.
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragt werden. Die Antragsformulare sind bei Städten und Gemeinden erhältlich oder können online auf der Website des Beitragsservices ausgefüllt und ausgedruckt werden​​.

Persönliche Erfahrungen und Tipps

Berichte von Senioren, die eine Befreiung beantragt haben

Viele Senioren haben bereits den Prozess der Beantragung einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag durchlaufen und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt. Einige berichten, dass die Antragstellung einfacher war, als sie zunächst annahmen. Häufig erwähnt wird die Wichtigkeit, alle notwendigen Dokumente vorbereitet zu haben, bevor der Antrag gestellt wird. Ein Senior aus Berlin erzählte, dass die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, wie Rentenbescheide und Sozialleistungsbescheinigungen, zwar etwas Zeit in Anspruch nahm, aber der anschließende Antragsprozess reibungslos verlief.

Ein weiterer häufig genannter Punkt ist die Bedeutung von Genauigkeit und Vollständigkeit bei der Antragstellung. Eine Seniorin aus München betonte, wie wichtig es ist, das Antragsformular sorgfältig und vollständig auszufüllen, um Verzögerungen zu vermeiden. Sie empfahl, sich bei Unklarheiten Hilfe von Familienmitgliedern oder Beratungsstellen zu holen.

Fazit

Die Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags kann für Senioren und pflegebedürftige Personen eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Durch die Einhaltung der genannten Schritte und das Nutzen von verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangeboten kann der Antragsprozess deutlich vereinfacht werden. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps, um anderen in einer ähnlichen Situation zu helfen.

Tipp:

Empfehlungen für einen reibungslosen Prozess

Informieren Sie sich im Voraus: 
Bevor Sie den Antrag stellen, informieren Sie sich genau über die Voraussetzungen und benötigten Dokumente. Die Websites des Beitragsservices und Verbraucherzentralen bieten hierzu umfassende Informationen.
Vollständigkeit der Unterlagen:
Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Dokumente aktuell und vollständig sind. Dazu gehören zum Beispiel Bescheide über Sozialleistungen oder bei Bedarf der Schwerbehindertenausweis.
Nutzen Sie Online-Ressourcen:
Viele Antragsformulare sind online verfügbar und können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Dies spart Zeit und Wege.
Einschreiben mit Rückschein:
Versenden Sie Ihren Antrag per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Eingang Ihres Antrags.
Beratungsangebote nutzen:
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an Beratungsstellen wenden. Viele Verbraucherzentralen und soziale Einrichtungen bieten Unterstützung bei der Antragstellung an.
Geduld bewahren:
Der Prozess kann manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bewahren Sie Geduld und haken Sie gegebenenfalls nach, falls Sie nach einiger Zeit noch keine Rückmeldung erhalten haben.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür bereits in der Vergangenheit erfüllt waren.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 Euro monatlich beantragen.

Den Antrag können Sie entweder online ausfüllen oder in Papierform bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhalten. Dieser muss dann zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice gesendet werden.

Vollstationär in Pflegeheimen untergebrachte Personen sind von der Rundfunkbeitragspflicht automatisch befreit.

In Wohngemeinschaften muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung entrichten.

Sie sollten den Beitragsservice über Ihren Umzug informieren, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Bei Zusammenzug mit anderen Beitragszahlern müssen Sie angeben, wer zukünftig den Beitrag entrichtet.

Ja, seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 müssen Sie für Ihre Zweitwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen, wenn Sie bereits für Ihre Hauptwohnung zahlen.

Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, endet Ihre Beitragspflicht. Sie müssen sich beim Beitragsservice abmelden und eine meldeamtliche Bescheinigung vorlegen.

Die Bearbeitungszeit kann variieren. Es ist ratsam, bei längerer Wartezeit nachzufragen und sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Bei Problemen oder Fragen können Sie sich an den Beitragsservice direkt wenden oder Beratungsangebote der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.

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